Hygiene- und Abstandskonzept zum Coronavirus SARS-CoV-2

(Stand: Juli 2020)

Inhalt

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Besprechungsräume und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
  5. Wegeführung
  6. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

Wichtigste Maßnahmen:

  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben.
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen, gilt während des Betretens und Verlassens der Projekträume, auf den Wegen vom Eingang zu den Projekträumen und zum Ausgang, sowie auf den Wegen zwischen einzelnen Arbeitsstationen und Räumen und den Wegen zu den Sanitäranlagen. An den einzelnen Arbeitsstationen kann die MNB abgelegt werden, sofern ein dauerhafter Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Basishygiene einschließlich der Händehygiene:

  • Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe www.infektionsschutz.de/haendewaschen/ und aushängende Infografiken), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer MNB, nach dem Toiletten-Gang.
  • Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/). Entsprechendes Händedesinfektionsmittel steht am Eingang sowie in den Projekträumen zur Verfügung.

Weitere Maßnahmen:

  • Die Teilnehmer*innen zu Beginn von der Projektleitung über das geltende Hygienekonzept instruiert, um ein Verständnis für die Situation zu gewährleisten.
  • Danach werden die Teilnehmer*innen dazu aufgefordert vorab die Hände gründlich zu waschen und falls das nicht möglich sein sollte zu desinfizieren. Diese Maßnahme wird kontrolliert durchgeführt.
  • Eine Teilnehmer*innenliste wird tagesaktuell geführt und ausschließlich zum Zwecke der Kontaktverfolgung bei etwaigen Infektionsfällen vier Wochen lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die Listen datenschutzkonform vernichtet.
  • Am Eingang des Gebäudes wird durch Aushänge auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Verwendung einer MNB hingewiesen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Die im Rahmen des Projekts genutzten Werkzeuge, technischen Ausrüstungsgegenstände und Arbeitsmaterialien werden – sofern sie nicht ohnehin Privatbesitz der Teilnehmer*innen sind – je einzelnen Teilnehmer*innen zugeteilt, sodass die Nutzung von mehreren Personen ausgeschlossen ist, und täglich desinfiziert.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Wer eine MNB trägt, soll dennoch den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen einhalten.
  • Die Pausenzeiten werden von den Teilnehmer*innen an den einzelnen Arbeitsstationen unter Einhaltung des Mindestabstands verbracht.
  • Die Teilnehmer*innen verpflegen sich selbst.
  1. Raumhygiene: Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Besprechungsräume und Flure

Die Gruppengröße für eine Veranstaltung beträgt max. 7 Teilnehmer*innen sowie den Projektverantwortlichen Jörg Briese und Martin Hinse. Voraussetzung der Gruppengröße ist die Vorgabe der Fachempfehlung 1 Person pro 5 m². Die Teilnehmer*innen melden sich vor Beginn des Projektes über die Strukturen des Presseklub Oberhausen e. V. an. Die Anmeldungen sind auf die maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Bei dem Projekt handelt es sich um einen medienpädagogischen Workshop. Hierbei steht die Einführung in und Nutzung (audio-)visueller Medien zum kreativen Ausdruck im Vordergrund. Der Workshop enthält keine Bewegungs- oder Musikelemente. Kochen oder das Teilen jedweder Lebensmittel sind nicht Bestandteil des Projektes.

Abstand

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss in den Räumlichkeiten ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Dieser Abstand kann mit Hilfe von auseinander gestellten Tischen ermöglicht werden. Gruppenangebote sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich. Jeder Projektraum ist mit Hinweisen zu Abstands- und Hygieneregeln ausgestattet. Die einzelnen (Arbeits-)Bereiche werden kenntlich gemacht. Das heißt, es gibt für die Teilnehmer*innen Stationen, die über genügend Abstand verfügen.

Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innen-raumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens stündlich, ist eine Stoß-lüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

Reinigung

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor. Vorhandene Oberflächen werden regelmäßig gereinigt. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in den Jugendfreizeiteinrichtungen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung aktuell ausreichend.

Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen und an Fenstergriffen)
  • Treppen- und Handläufe
  • Lichtschalter
  • Tische
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone
  1. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen sind Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden zweimal täglich gereinigt. Alle zur Verfügung stehenden Sanitäranlagen sind mit Hinweisplakaten zur richtigen Handhygiene ausgestattet. Die Projektleitung klärt darüber auf, dass die Sanitäranlagen nur einzeln genutzt werden dürfen und achtet auf die Einhaltung dieser Vorgaben.

  1. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Kranheitsverlauf

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die besonderen Risikogruppen angehören (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) können nur auf eigenen Wunsch, nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes, zu einer pädagogischen Begleitung von Gruppenangeboten in Einrichtungen herangezogen werden. Hierzu ist ggf. eine formlose schriftliche Eigenerklärung vorzulegen. Weitergehende Festlegungen der jeweiligen Arbeitgeber sind zu berücksichtigen.

Besucherinnen und Besucher, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können die Einrichtung nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen  mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Eltern, Geschwisterkinder) leben. Die Besucherinnen und Besucher werden darüber in geeigneter Weise aufmerksam gemacht (Aushänge, Begrüßungsgespräche u. a.).

  1. Wegeführung

In Abhängigkeit der spezifischen räumlichen Gegebenheiten wird ein angepasstes Konzept zur Wegeführung entwickelt. Die Zugangswege werden nach räumlichen Gegebenheiten als Einbahnwege organisiert und dementsprechend beschildert, so dass eine kontrollierte Bewegung der Teilnehmer*innen in den Räumlichkeiten ermöglicht wird. Hierbei werden eingehende und ausgehende Personen durch separate Ein- und Ausgänge geleitet.